Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten für den Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die im Einzelfall Verpflichtungen von weniger als EUR 5000,01 für den Verein mit sich bringen oder welche den Verein ohne Rücksicht auf den Wert kürzer als ein Jahr verpflichten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Über diese Grenzen hinaus vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Technik-Vorsitzenden, dem stellvertretenden Technik-Vorsitzenden und dem Schatzmeister.