| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzuende ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass er zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab 1000,00€ der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |