| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern für Kultur, allgemeine Verwaltung, Finanzen und Soziales.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.Der Vorsitzende besitzt Einzelvertretungsbefugnis. |