Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 20.000,- Euro im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Beirats.