Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken ist die Genehmigung des Erzbischofs von Berlin erforderlich.