| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart/Schriftführer.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab EUR 1.000 €. |