| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Durch Beschluss des Vorstands kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für konkrete Einzelfälle erteilt werden. |