Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und gegebenenfalls bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind alleinvertretungsbefugt.