Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen, darunter die Vorsitzende, die stellvertretende Vorsitzende, die Schatzmeisterin und die Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vorsitzende hat die Befugnis, den Verein allein zu vertreten und anderen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen.