Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsident, dem Vizepräsident und dem Referent Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Transaktionsgeschäfte über 7.000 EUR erfordern die Zeichnung von zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern.