Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter einer der Vorsitzenden.