Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Leiter Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden allein vertreten, der Leiter Finanzen vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.