Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die drei stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.