Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem künstlerischen Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei außergerichtlichen Rechtsgeschäften ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.