Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1000,- € bedürfen der Zustimmung oder Entscheidung der Mitgliederversammlung.