Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtageschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,--EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.