Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei oder fünf Vorstandssprechern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften, die einen Wert von 1.000,00 Euro überschreiten, muss die Einwilligung von mindestens einem anderen Vorstandsmitglied vorliegen.