| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein und ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |