Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes, doch kann der Vorstand dem Kassenwart allein die Vollmacht für den Geldverkehr erteilen.