Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der Kassenwart sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Bei Erwerb, Belastung, Verpachtung oder Veräußerung von Grundstücken ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.