Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit, dem Jugendwart und dem Senioren- und Behindertenbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.