Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern:
dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem zweiten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam. Ist jedoch einer der beiden Vorsitzenden verhindert, so tritt an die Stelle des ersten Vorsitzenden sein Stellvertreter, an die Stelle des zweiten Vorsitzenden sein Stellvertreter. Sind Vorsitzende und Stellvertreter verhindert, so tritt an die Stelle der Verhinderten der Geschäftsführer bzw. der Schriftführer.
Sämtiche Zahlungsanweisungen über 500,-- DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.