Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.