| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter der erste, zweite und dritte Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder, die Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. |