Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen:
a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Rechnungsführer c) dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.