| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften in Höhe von mehr als 500,--Euro ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstandes erforderlich. |