Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende.