Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, ein bis drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und zwei bis zehn weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte bis zu 1000 € können der Vorsitzende oder der Schatzmeister alleine tätigen.