Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder den zweiten oder dritten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden.