Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der für Europa zuständige Exekutiv-Vizepräsident der JCI als Vorsitzender, der Schatzmeister für Europa und der Vorsitzende des European Development Council (EDC).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.