Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Beisitzer und dem Schulleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind bis zu einer Summe von 5000,00 Euro alleinvertreungsbefugt.