Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über 5.000,- Euro wird der Verein durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.