Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand ist beim An- und Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung abhängig.