Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die über Investitionen in die Infrastruktur des Vereins und nicht projektbezogene Aktivitäten über 3000,00 Euro und Beteiligungen an Gesellschaften entscheidet die Mitgliederversammlung.