| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Bundesführer), dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Bundesführer) und dem dritten Vorsitzenden (Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1000,00 Euro verpflichtet ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen. |