Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer sowie einem Mitglied des Charité-Vorstandes als weiteres Vorstandsmitglied. Sofern ein Kuratorium eingerichtet ist, darf der Vorstand Rechtsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 20.000,00 Euro nur vornehmen, wenn das Kuratorium zuvor zugestimmt hat.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.