Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1000 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.