Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert unter 500,-- Euro vertritt jedes Vorstandsmitglied allein.
In allen anderen Fällen vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.