Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, zwei weiteren Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 25.000,- die Zeichnung des Gesamtvorstandes erforderlich ist. Der Vorstandsvorsitzende ist allein vertretungsbefugt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandsvorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,- die Zeichnung von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied erforderlich ist.