| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 besteht aus dem ersten Vorsitzenden/Präsident, dem zweiten Vorsitzenden/Vizepräsident, dem dritten Vorsitzenden/stellvertretender Vorsitzender, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Leiter Fortbildung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |