Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus maximal drei Personen, darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Alle Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.