| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Mundschenk.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über € 10.000 sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist. |