| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder gemeinschaftlich durch den zweiten Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |