Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und seinen beiden Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, durch die der Verein im Umfang von mehr als 50.000,00 Euro verpflichtet wird, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.