| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und dessen ersten und zweiten Vertreter.
Zu jeder Vermögensverfügung (Zahlungen u.s.w.) sind die Unterschriften des Präsidenten und des Finanz-Referenten erforderlich. Im Verhinderungsfalle sind der erste und zweite Stellvertreter des Präsidenten zeichnungsberechtigt. |