Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generelsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister sowie einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.