Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Co-Vorsitzenden, den drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und bis zu sechs weiteren natürlichen Personen (Beisitzern).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.