| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem esten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 250,00 Euro belasten, müssen durch Vorstandsbeschluss aller drei Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden. |