Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal drei Personen, darunter ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist zur alleinigen Vertretung befugt.