Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter des ersten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der Stellvertreter des ersten Vorsitzenden vertreten jeweils allein. Für Grundstücksgeschäfte bedarf es der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.